10 Jahre DIN EN 15635 / Betriebsrisiko: Viele Regale noch ungeprüft

Nur befähigte Personen sind befugt, Regalprüfungen nach DIN EN 15635 durchzuführen. Quelle: Berger der Betriebseinrichter. / Zum Herunterladen bitte Anklicken.

Korntal, 25. September 2019 – Auch zehn Jahre nach Inkrafttreten, der Pflicht zur jährlichen Regalprüfung gemäß DIN EN 15635 wird diese nicht von allen Betreibern von Regalanlagen erfüllt. Darauf weist der Systemanbieter „Berger der Betriebseinrichter“ hin, der die Regalprüfung als eine seiner Serviceleistungen anbietet und pro Jahr rund 250 Prüfungen durchführt. In der täglichen Praxis seien immer wieder Regalanlagen anzutreffen, die noch nie durch einen ausgebildeten Regalinspekteur geprüft worden sind. Spätestens im Schadensfall drohen den Lagerverantwortlichen hohe Bußgelder und sogar strafrechtliche Konsequenzen, wenn durch defekte Regale Menschen zu Schaden kommen. Mit den Regalprüfungen ergänzt das in Korntal beheimatete Familienunternehmen sein Portfolio, das neben dem Regalbau auch Sozialraumprojekte sowie Produkte für Lager-, Betriebs- und Büroeinrichtungen anbietet.
Text als WORD-Datei: BERGER_der_Betriebseinrichter_Regalprüfungen_final
Als prüfpflichtige Regalsysteme gelten ortsfeste Regale aus Stahl wie zum Beispiel Palettenregale, Kragarmregale, Fachbodenregale, Verschieberegale, Einfahrregale, Durchfahr- und Durchlaufregale oder Mehrgeschosseinrichtungen. Geregelt wird die Regalprüfung in der Norm DIN EN 15635, die bereits im August 2009 in Kraft getreten ist. Demnach muss der Sicherheitsbeauftragte sicherstellen, dass wöchentlich oder in anderen regelmäßigen Abständen Sichtprüfungen durchgeführt werden, die auf Basis einer Risikoanalyse festgelegt wurden. Die Ergebnisse dieser Prüfungen müssen dokumentiert werden.
Zusätzlich ist in Abständen von nicht mehr als zwölf Monaten eine Inspektion von einer „befähigten Person“ durchzuführen. Diese muss dem Sicherheitsbeauftragten ein schriftliches Protokoll über den Zustand der Regale und bei Bedarf Vorschläge für die Instandsetzung aushändigen. Das Protokoll umfasst eine genaue Beschreibung der Regale mit Fach und Feldlasten, Baujahr oder Kommissionsnummer, Typenbezeichnung, Hersteller oder Einführer.
Nur ausgebildete Regalinspekteure sind befugt, Regalprüfungen nach DIN EN 15635 durchzuführen. Der Regalinspekteur kennt die Gesetze, Verordnungen und Regeln der Berufsgenossenschaften sowie die europäischen Normen, die speziell für Regale gelten. Die Regalinspekteure von Berger verfügen über eine entsprechende Ausbildung und sind vom TÜV Süd zertifiziert.
Neben der DIN 15635 verlangt auch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine regelmäßige Inspektion der Regaleinrichtungen durch fachkundige Personen. Regalanlagen sowie deren Einrichtungen gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Die Verantwortung für eine gefährdungsfreie Nutzung obliegt dem Arbeitgeber. § 10 der BetrSichV definiert die Verpflichtung zur Kontrolle der Lagereinrichtungen durch den Betreiber als Maßnahme zum Arbeitsschutz.
 
Hintergrund: Berger der Betriebseinrichter
Berger der Betriebseinrichter steht seit 1957 für professionelle Lagerprojekte. Das inhabergeführte Familienunternehmen bietet Komplettlösungen und übernimmt von der ersten Idee bis hin zur Inbetriebnahme das gesamte Projektmanagement. Mehr als 5.000 kundenindividuelle und bedarfsgerechte Lösungen wurden bereits entwickelt, geplant und realisiert. Gesteuert vom Unternehmensstandort Korntal setzt das Unternehmen auf in Deutschland hergestellte Produkte und garantiert Kundennähe und Service.
Zudem vertreibt Berger ein umfassendes Produktangebot für Lager-, Betriebs- und Büroeinrichtungen. Das Sortiment im eigenen Fachkatalog und im Online-Shop umfasst mehr als 50.000 Artikel für den gewerblichen Bedarf. Berger unterstützt seine Kunden in allen Fragen der elektronischen Bestellung, stellt hierzu alle relevanten Produkt- und Bestelldaten in unterschiedlichsten Formaten bereit und unterstützt bei der IT-Implementierung.
Umsatz und Mitarbeiterzahl wachsen seit Jahren kontinuierlich. Zu den Kunden gehören kleine, mittelständische sowie große Unternehmen wie Porsche, Kaufland, Bosch, KiK, ebm-papst, BLG und viele weitere namhafte Firmen in Deutschland, Europa und Übersee.
Weitere Informationen unter www.berger-betriebseinrichtungen.de.
 
Pressekontakte:

BERGER der Betriebseinrichter KfdM Kommunikation für den Mittelstand
Paul Funke
eBusiness/eCommerce Manager
Talstr. 61
70825 Korntal-Münchingen
Tel.: 0711 / 83 88 78-66
info@berger-betriebseinrichtungen.de
Marcus Walter
Sudetenweg 12
85375 Neufahrn b. Freising
Tel.: 08165 / 999 38 43
E-Mail: walter@kfdm.eu
www.kfdm.eu