Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV): BTK startet mit weißer Ware

Quelle: Dieter Schütz (Pixelio.de)
Quelle: Dieter Schütz (Pixelio.de)

Rosenheim, 31. Januar 2011 – Morgen tritt die letzte Stufe beim elektronischen Abfallnachweisverfahren in Kraft. Die elektronische Signatur ist Pflicht. Die BTK Befrachtungs- und Transportkontor GmbH hat seit November 2010 eine Abfalltransportgenehmigung für weiße Ware und ist für das elektronische Abfallnachweisverfah-ren (eANV) gerüstet.

Mit der erfolgreich abgelegen Fachkundeprüfung und einer unbefristeten Abfalltransportgenehmigung kann die BTK Befrachtungs- und Transportkontor GmbH mit Sitz in Rosenheim seit November Kühlgeräte in fünf Bundesländer transportieren. Zudem ist der oberbayerische Logistikdienstleister bei der Zentralen Koordinierungsstelle Abfall (ZKS Abfall) für das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) registriert und wickelt alle Begleitscheine über ein gesichertes Postfach im Länder-eANV ab. Mit der Anbindung an das System übermittelt die BTK alle Dokumente ohne Zeitverlust oder Medienbrüche inklusive der erforderlichen elektronischen Signatur. Mit diesem Prozess ergänzt die BTK ihr Portfolio als Dienstleister für Komplett- und Teilladungen auf innerdeutschen und mitteleuropäischen Strecken. „Moderne IT-Prozesse vom Sendungsauftrag bis zur elektronischen Rechnungsstellung sind für uns ein entscheidender Erfolgsfaktor“, erklärt Geschäftsführer Bernhard Reichert. „Mit der Abfalltransportgenehmigung haben wir unser Angebot in der Logistikkette um einen weiteren Baustein ergänzt und das erforderliche Nachweisverfahren in unseren Prozess integriert.“

(1.477 Zeichen inkl. Leerzeichen) Datei als WORD Dokument 2011-01-31-BTK-PI-eANV-FREI
 
Informationen für die Redaktion

Das Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV) ist ein Projekt der ZKS Abfall das mit Beschluss des Bundeskabinetts vom 28.2.2007 in den Umsetzungsplan 2007 zum Programm “E-Government 2.0 – Das Programm des Bundes” aufgenommen worden ist und Abfallerzeuger, -entsorger, -beförderer und die zuständigen Behörden seit dem 1. April 2010 zur elektronischen Nachweisführung verpflichtet. Mit der zwingend vorgeschriebenen elektronischen Signatur wurde die Einführung in endgültiger Form am 1. Februar 2011 abgeschlossen. Das Projekt wird aufgrund seines hohen Innovationspotenzials vom Bundesministerium des Innern (BMI) im Rahmen der Hightech-Strategie der Bundesregierung unterstützt.

Bildunterschrift

(Quellenangabe: Dieter Schütz / pixelio.de) Kühlschränke zählen als gefährlicher Abfall. Dafür qualifiziert sich die BTK Befrachtungs- und Transportkontor GmbH aus Rosenheim mit einer Transportgenehmigung und den notwendigen Prozessen für das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) inklusive der seit 1. Februar zwingend vorgeschriebenen elektronischen Signatur.

Pressekontakt

Gisela Blaas
COM.SENSE UG für Kommunikationsberatung (haftungsbeschränkt)
Uhlandstrasse 17
86157 Augsburg
t   +49 (0)821 450 79 62
m +49 (0)179 500 23 02
blaas@comsense.de
www.comsense.de