DigitalPakt Schule: Was Bildungseinrichtungen jetzt tun müssen

Bis zu 20 Prozent der Fördermittel pro Schulträger dürfen für mobile Endgeräte wie zum Beispiel PCs oder Tablets ausgegeben werden. Gleiches gilt für Ladeschränke zum sicheren Aufbewahren und Laden von Laptops und anderen elektrischen Geräten. Quelle: Berger

Blog_DigitalPakt_Schule Am 17. Mai 2019 ist der DigitalPakt Schule in Kraft getreten. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungsrechtliche Grundlage geschaffen. Für rund 40.000 Schulen in Deutschland entsteht dadurch dringender Handlungsbedarf, denn auch schon vor Veröffentlichung der landesspezifischen Förderrichtlinie sollte sich jedes Lehrerkollegium mit dem Thema auseinandersetzen. Wir haben die wichtigsten Fakten zusammengestellt (Text als WORD-Datei):
Wer kann Fördermittel beantragen?
Gefördert werden staatlich anerkannte allgemeinbildende und berufliche Schulen sowie sonderpädagogische Bildungseinrichtungen. Die Schulen können ihren Antrag nicht direkt stellen. Sie müssen ihren Bedarf an die jeweiligen Schulträger melden. Diese bündeln den Bedarf ihrer Schulen in einem oder mehreren Förderanträgen und reichen diese beim Land ein. Schulträger sind bei öffentlichen Schulen meistens die Städte und Gemeinden oder die Landkreise. Bei Privatschulen ist der Träger in der Regel ein Verein oder eine Religionsgemeinschaft.
Wo und ab wann können Fördergelder beantragt werden?
Die Fördermittel werden beim jeweiligen Bundesland beantragt. Jedes Land wird für diesen Zweck eine eigene, mit dem Bund abgestimmte Förderrichtlinie herausgeben, in der alle Einzelheiten festlegt werden – insbesondere ab wann und wo die Anträge gestellt werden können.
Welche Bundesländer haben bereits Förderrichtlinie erstellt?
Sachsen und Hamburg haben (Stand Juli) bereits ihre Hausaufgaben erledigt. Dort können die Schulen bereits Anträge stellen und mit ihren Investitionsmaßnahmen beginnen. Den aktuellen Stand der Förderrichtlinien der einzelnen Bundesländer können Sie hier abrufen. https://www.bfb.org/digitalpakt
Was wird gefördert?
Förderfähig sind digitale Arbeitsgeräte, die in der beruflichen Ausbildung benötigt werden. Dazu zählen zum Beispiel VR-Brillen für das Erlernen der Bedienung von Maschinen und standortgebundene Anzeigegeräte (interaktive Tafeln) sowie die W-LAN-Ausleuchtung. Wenn es das pädagogische Konzept einer Schule erfordert und wenn sämtliche Infrastrukturkomponenten bereits vorhanden sind, werden auch Klassensätze mobiler Endgeräte gefördert. Bis zu 20 Prozent der Fördermittel pro Schulträger dürfen für mobile Endgeräte wie zum Beispiel PCs oder Tablets ausgegeben werden. Gleiches gilt für Ladeschränke zum sicheren Aufbewahren und Laden von Laptops und anderen elektrischen Geräten.
BERGER der Betriebseinrichter bietet hier zahlreiche Varianten vom stationären Ladeschrank bis hin zu den mobilen Laptop- oder Tabletwagen. Bei dem Laptop-Ladeschrank von BERGER handelt es sich um einen Ladeschrank mit zehn abschließbaren Fächern zum Aufbewahren und Laden von Laptops und anderen elektrischen Geräten. Der mobile Laptopwagen kann 10 bis 30 Laptops und andere elektrische Geräte sicher lagern und laden. Gleiches gilt für den mobilen und abschließbarer Tabletwagen mit einer Kapazität für bis zu 32 Tablets.
Weitere Infos unter https://www.berger-spinde.de/produkte/akkuladeschraenke/
Wieviel Geld steht zur Verfügung?
Finanziert wird der DigitalPakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds. Hier stellt der Bund innerhalb der nächsten fünf Jahre insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Eine dauerhafte Finanzierung des Bundes für schulische Infrastrukturen ist nicht vorgesehen. Zusätzlich bringen die Länder einen finanziellen Eigenanteil von rund 10 Prozent ein. Zusammengenommen stehen dann also 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Das bedeutet für jede der rund 40.000 Schulen in Deutschland im Durchschnitt einen Betrag von 137.000 Euro. Umgerechnet auf die derzeit etwa 11 Millionen Schülerinnen und Schüler ergibt das einen Betrag von 500 Euro pro Kopf.
Welche Voraussetzungen müssen Schulen erfüllen?
Der Grundsatz lautet: „Keine Ausstattung ohne Konzept“. Erste Voraussetzung zum Beantragen von Mitteln aus dem DigitalPakt ist deshalb ein technisch-pädagogisches Konzept (also zum Beispiel ein Medienentwicklungsplan). Auch hier werden die Details in den Förderrichtlinien der einzelnen Länder definiert.
Tipp: Warten Sie nicht auf die Förderrichtlinie Ihres Bundeslandes, sondern starten Sie schon heute mit dem Erarbeiten eines Konzeptes. Genauso wichtig ist die Qualifizierung von Lehrkräften. Die Schulleitung sollte allen Mitgliedern des Kollegiums entsprechende Fortbildungsangebote machen und darauf dringen, dass diese auch wahrgenommen werden.